Die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen wurde zwar mehrmals verlängert, aber jetzt rückt das finale Datum näher: Bis zum 30. September 2024 müssen alle Abrechnungen eingereicht sein.
Die Abrechnung basiert auf den tatsächlichen Umsätzen und Fixkosten und wird von einem Dritten, wie etwa einem Steuerberater, geprüft. Anschließend legt die Bewilligungsstelle die endgültige Höhe der Unterstützung fest. Dabei wird geprüft, ob die während der Pandemie angegebenen Umsatzeinbußen und Kosten wirklich in der genannten Höhe angefallen sind. Je nach Hilfsprogramm kann dies zu einer Bestätigung, einer Nachzahlung oder einer Rückforderung der erhaltenen Gelder führen.
Was passiert, wenn man die Frist verpasst?
Die Abrechnung für die verschiedenen Corona-Hilfsprogramme wie die Überbrückungshilfe sowie die November- und Dezemberhilfe muss fristgerecht durch einen Prüfer eingereicht werden. Falls das nicht geschieht, kann das Bundeswirtschaftsministerium die gesamte Corona-Hilfe zurückfordern. Wer sich unsicher ist, findet in den FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums der Finanzen viele hilfreiche Informationen.
Aktuell fehlen laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) noch etwa 300.000 Schlussabrechnungen. Insgesamt wurden bislang 565.000 Anträge gestellt, von denen 160.000 bereits geprüft sind.
Rück- und Nachzahlungen: Das ist der aktuelle Stand
In rund 21 Prozent der geprüften Fälle mussten Betriebe einen Teil der Hilfen zurückzahlen, im Schnitt lag der Betrag bei 6.812 Euro. Aber es gibt auch gute Nachrichten: 40 Prozent der Unternehmen erhielten eine Nachzahlung, die durchschnittlich 3.144 Euro betrug. In 38 Prozent der Fälle änderte sich nach der Prüfung nichts, es war weder eine Nach- noch eine Rückzahlung nötig.
Die Frist zur Abgabe der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen rückt näher, und Unternehmen sollten keine Zeit verlieren. Wer rechtzeitig handelt, kann sicherstellen, dass die Fördergelder korrekt abgerechnet werden – sei es durch Bestätigung, Nachzahlung oder Rückzahlung. Bei Unsicherheiten lohnt sich ein Blick in die FAQs der zuständigen Ministerien oder eine Rücksprache mit einem Steuerberater. Pünktlichkeit und Sorgfalt sind jetzt der Schlüssel, um unerwünschte Rückforderungen zu vermeiden.
Herzlichst,
Janine Haberland