Du möchtest wissen, wie du von steuerlichen Vorteilen bei E-Autos profitieren kannst? Die Bundesregierung plant einige attraktive Anreize für Unternehmen, die auf Elektro-Firmenwagen setzen. Bei der 1-Prozent-Regelung musst du aktuell nur ein Viertel des Bruttolistenpreises versteuern – vorausgesetzt, der Preis liegt unter 70.000 Euro. Ab Juli 2024 wird diese Grenze auf 95.000 Euro angehoben. Nutzt du das Fahrtenbuch, kannst du ebenfalls nur ein Viertel der Abschreibungs- oder Leasingraten ansetzen. Zusätzlich gibt es ab Mitte 2024 die Möglichkeit, Elektro-Firmenwagen über sechs Jahre hinweg gestaffelt abzuschreiben – im ersten Jahr sogar 40 Prozent!
Einsprüche gegen Steuerbescheide lohnen sich! Fühlst du dich bei deinem Steuerbescheid unsicher? Dann leg einen Einspruch ein! Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums hat das in 69 Prozent der Fälle zu einer Steuerkorrektur geführt. Wichtig: Falls der Einspruch doch nicht zu deinen Gunsten ausgeht, kannst du ihn jederzeit zurückziehen – und das ganz ohne zusätzliche Gebühren.
Vorsicht bei Aussetzungszinsen Wenn du Steuern wegen eines Einspruchs nicht direkt zahlen musst, fallen Aussetzungszinsen an: 0,5 Prozent pro Monat. Der Bundesfinanzhof zweifelt jedoch an der Höhe dieser Zinsen und hat den Fall ans Verfassungsgericht verwiesen. Falls du betroffen bist, leg Einspruch ein – es gibt gute Chancen, dass diese Zinsen gesenkt werden!
Social Media im Handwerk – Steuertipps für Influencer Auch im Handwerk gibt es Influencer. Finanzämter sind hier besonders aufmerksam und prüfen, ob alle Einnahmen korrekt versteuert wurden. Das Finanzministerium Schleswig-Holsteins hat hierfür spezielle Richtlinien veröffentlicht. Solange du diese beachtest, musst du dir keine Sorgen machen.
Änderung bei Steuerklassen für Ehepaare Ab 2030 soll die Steuerklassenkombination 3/5 für Ehepaare abgeschafft werden. Bereits jetzt ist jedoch die Kombination 4/4 mit Faktor möglich, die oft fairere Gehaltsverteilungen bewirkt.
Elektronisches Fahrtenbuch? Ab 2025 wird es noch wichtiger, ein steuerlich anerkanntes, elektronisches Fahrtenbuch zu führen. Hier kann dir dein Steuerberater weiterhelfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
EÜR 2024 – Das neue Formular ist da! Wenn du deinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst, ist das EÜR-Formular für die Steuererklärung 2024 ab sofort verfügbar. Das Formular zu nutzen, kann dir helfen, deine Buchhaltung effizienter zu gestalten.
Steuervorauszahlungen senken Glaubst du, dass deine Vorauszahlungen für 2024 zu hoch sind? Dann stelle einen Antrag auf Herabsetzung. In besonderen Fällen, wie bei Hochwasserschäden, kann das Finanzamt auf eine Gewinnprognose verzichten.
Abschiedsfeier steuerfrei? Wenn du einem Mitarbeiter eine Abschiedsfeier ausrichtest, kannst du die Kosten steuerfrei übernehmen – solange die Feier im Betrieb stattfindet und nur Arbeitskollegen sowie Geschäftspartner eingeladen sind.
Teileinkünfteverfahren bei Ausschüttungen Wenn du als GmbH-Gesellschafter eine Ausschüttung erhältst, kann es sich lohnen, das Teileinkünfteverfahren zu wählen. Damit kannst du Werbungskosten geltend machen und nur 60 Prozent des Ertrags versteuern.
Pension und Geschäftsführergehalt Das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass es steuerlich unbedenklich ist, wenn ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pension und gleichzeitig ein reduziertes Gehalt bezieht, solange das Gesamtgehalt nicht über dem vorherigen liegt.
Mit diesen Tipps kannst du das Maximum aus deinen steuerlichen Möglichkeiten herausholen!
Herzlichst,
Janine Haberland