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Klarheit bei Abrufarbeit: Was das neue BAG-Urteil für dich bedeutet

22. Jan 2025

Klarheit bei Abrufarbeit: Was das BAG-Urteil für dich bedeutet

Hast du einen Job auf Abruf und fragst dich, wie deine Arbeitszeit geregelt sein sollte oder was dir bei Annahmeverzug zusteht? Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Oktober 2023 bringt Licht ins Dunkel – und zeigt, worauf du unbedingt achten solltest.

Was ist eigentlich "Arbeit auf Abruf"?

Bei "Arbeit auf Abruf" wirst du nur dann zur Arbeit gerufen, wenn dein Arbeitgeber dich gerade braucht. Klingt flexibel, kann aber auch unklar und unsicher sein. Vor allem in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Logistik ist diese Form der Arbeit verbreitet.

Wichtig für dich: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt, dass ohne klare Vereinbarung automatisch eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche gilt (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG). Diese Regel schützt dich davor, ständig in der Luft zu hängen und keine Planungssicherheit zu haben.

Worum ging es im Urteil?

Das BAG hat sich mit einem Fall beschäftigt, in dem eine Abrufkraft seit 2020 deutlich weniger zur Arbeit eingeteilt wurde. Die Klägerin wollte daraufhin klären lassen, dass ihre regelmäßige Arbeitszeit 103,2 Stunden pro Monat beträgt, basierend auf den Durchschnittswerten aus den Jahren 2017 bis 2019. Zudem forderte sie eine Annahmeverzugsvergütung für mehrere Monate.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht hat die Klage abgewiesen und klargestellt:

  • Wenn keine schriftliche Vereinbarung zur Arbeitszeit besteht, gilt automatisch die gesetzlich festgelegte 20-Stunden-Woche.
  • Deine regelmäßige Arbeitszeit kann nicht allein aus früheren Abrufzeiten abgeleitet werden – es sei denn, es gibt Hinweise darauf, dass beide Seiten sich ursprünglich auf etwas anderes geeinigt haben.
  • Annahmeverzugsvergütung bekommst du nur für die Arbeitszeit, die schriftlich oder per Gesetz festgelegt wurde.

Was heißt das für dich?

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, dass deine Arbeitszeit im Vertrag genau geregelt ist. Je klarer die Vereinbarungen, desto besser kannst du deine Rechte einfordern, falls es einmal zu Problemen kommt.

Tipps für dich:

  • Arbeitszeit festhalten: Achte darauf, dass deine wöchentliche Arbeitszeit im Vertrag schwarz auf weiß steht. Das vermeidet spätere Konflikte.
  • Arbeitsstunden dokumentieren: Schreib dir auf, wann und wie viel du tatsächlich gearbeitet hast. Das hilft dir im Streitfall, deine Ansprüche zu untermauern.
  • Vertrag regelmäßig prüfen: Wenn sich dein Arbeitsalltag ändert, sprich mit deinem Arbeitgeber über eine Anpassung des Vertrags.
  • Hilfe holen: Bei Unsicherheiten oder Konflikten lohnt es sich, rechtlichen Rat einzuholen. So kannst du frühzeitig Missverständnisse klären.

Fazit

Das Urteil des BAG zeigt: Ohne klare Regelungen stehst du bei Abrufarbeit schnell vor Herausforderungen. Kümmere dich darum, dass deine Arbeitszeit schriftlich festgehalten ist, und dokumentiere genau, was du leistest. So bist du auf der sicheren Seite – und kannst deinen Job ohne Sorgen machen.

Herzlichst,

Janine Haberland


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