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Firmenwagen oder Privat-Pkw? Tipps für deine Steuerstrategie

24. Jan 2025

Firmenwagen oder Privat-Pkw? So triffst du die richtige Entscheidung

Du überlegst, ob du einen Pkw betrieblich oder privat kaufen sollst? Es gibt viele steuerliche Aspekte, die du berücksichtigen solltest, bevor du dich entscheidest. Hier sind die wichtigsten Punkte, die dir dabei helfen können.

1. Privat oder betrieblich kaufen?

Wenn du den Pkw privat kaufst, kannst du für betriebliche Fahrten trotzdem Steuervorteile nutzen. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt die Entfernungspauschale:

  • 0,30 €/km für die ersten 20 Kilometer.
  • 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer.
    Für alle anderen betrieblichen Fahrten kannst du pauschal 0,30 €/km als Betriebsausgabe absetzen (Dienstreisepauschale).

2. Privat-Pkw: Vor- und Nachteile

Vorteile:

  • Keine komplizierte Ermittlung von umsatz- oder einkommensteuerpflichtigen Privatanteilen.
  • Gewinne aus dem späteren Verkauf des Fahrzeugs bleiben steuerfrei.

Nachteile:

  • Kosten für Reparaturen, Wartung und Co. sind steuerlich nicht absetzbar.
  • Die im Kaufvertrag ausgewiesene Umsatzsteuer bekommst du nicht zurück.

3. Kein Fahrtenbuch für den Privat-Pkw

Nutzt du deinen Privatwagen für betriebliche Fahrten, reicht eine einfache Aufzeichnung. Ein Fahrtenbuch musst du nicht führen – das macht die Sache wesentlich einfacher.

4. Vorsteuererstattung: Finanzierungsvorteil für den Firmenwagen

Kaufst du den Pkw betrieblich, kannst du die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Wenn du den Wagen per Darlehen finanzierst, hilft dir die Vorsteuererstattung, den Finanzierungsbedarf zu senken. Tipp: Vereinbare eine Sondertilgung, falls die Erstattung später erfolgt.

5. Investitionsabzugsbetrag nutzen

Planst du, den Pkw 2025 zu kaufen, kannst du in der Gewinnermittlung 2024 einen Investitionsabzugsbetrag von 50 % des Nettokaufpreises geltend machen. Das funktioniert jedoch nur, wenn:

  • Dein Gewinn 2024 maximal 200.000 € beträgt.
  • Der Wagen 2025 und 2026 zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird.

6. Sonderabschreibung im Kaufjahr

Neben der linearen Abschreibung kannst du 2025 möglicherweise eine Sonderabschreibung von 40 % des Nettokaufpreises nutzen, wenn:

  • Dein Gewinn 2024 maximal 200.000 € war.
  • Du eine betriebliche Nutzung von mindestens 90 % nachweist.

7. Lineare Abschreibung ab 2025

Ab 2025 ist nur noch die lineare Abschreibung auf sechs Jahre möglich. Beispiel: Kaufst du einen Wagen für 50.000 € netto im August 2025, kannst du für 2025 nur 3.472 € abschreiben.

8. Privatanteil nach der 1-Prozent-Regelung

Bei betrieblich genutzten Pkw unterstellt das Finanzamt eine private Mitnutzung. Ohne Fahrtenbuch wird der Privatanteil pauschal nach der 1-Prozent-Regelung berechnet:

  • 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs bei Erstzulassung pro Monat.

Beispiel: Du kaufst einen gebrauchten Pkw für 20.000 €, der bei Erstzulassung einen Listenpreis von 60.000 € hatte. Dein zu versteuernder Privatanteil beträgt dann 7.200 € pro Jahr – plus Umsatzsteuer!

9. Nachteile der 1-Prozent-Regelung

Diese Regelung lohnt sich nicht, wenn du den Wagen kaum privat nutzt oder die tatsächlichen Pkw-Kosten niedrig sind. In solchen Fällen kann es sein, dass sich die Pkw-Kosten gar nicht gewinnmindernd auswirken.

10. Fahrtenbuch als Alternative

Nutzt du deinen Firmenwagen fast ausschließlich beruflich, empfiehlt sich ein Fahrtenbuch. Das kann digital oder klassisch auf Papier geführt werden. Wichtig ist, jede Fahrt mit Grund, Route und Kilometerangaben zu dokumentieren – nur so kannst du Steuervorteile optimal nutzen.

Fazit

Ob du dich für einen Privat- oder Firmenwagen entscheidest, hängt von deiner Nutzung und deinen steuerlichen Zielen ab. Überlege genau, wie oft du den Wagen privat und beruflich nutzt, und entscheide, welche Variante für dich langfristig günstiger ist.

Herzlichst,

Janine Haberland


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