
Ein festgesetzter Säumniszuschlag durch das Finanzamt kann unter bestimmten Umständen als sachlich unbillig gelten. Das ist besonders dann der Fall, wenn du nachweislich alles versucht hast, um die Steuerfestsetzung zu reduzieren, oder wenn du einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hast, der abgelehnt wurde, und du am Ende dennoch im Recht warst.
Wie du den Säumniszuschlag beim Finanzamt anfechten kannst
Das Finanzamt wird von sich aus selten auf die Forderung eines festgesetzten Säumniszuschlags verzichten. Daher solltest du proaktiv handeln und folgende Schritte beachten:
- Erlassantrag stellen: Schreibe einen Antrag an die zuständige Veranlagungsstelle und die Finanzkasse, in dem du den Erlass des Säumniszuschlags wegen sachlicher Unbilligkeit forderst.
- Nachweise vorlegen: Belege, dass du gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt hast, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hast, dieser aber abgelehnt wurde, und dass du im Einspruchsverfahren schließlich Recht bekommen hast.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, stehen die Chancen gut, dass das Finanzamt den Zuschlag erlässt.
Spielregeln beachten: So sicherst du dir den Erlass
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, worauf du achten musst, damit dein Antrag nicht abgelehnt wird. In einem Fall legte ein Steuerzahler Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein und stellte einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Dabei ging es darum, dass die strittigen Steuern bis zur Klärung nicht fällig werden.
Das Finanzamt lehnte die Aussetzung jedoch ab. Der Steuerzahler ließ diese Entscheidung unkommentiert und begründete seinen Antrag nicht weiter. Später bekam er im Einspruchsverfahren zwar Recht, doch sein Antrag auf Erlass des Säumniszuschlags wurde vom Finanzamt und dem Bundesfinanzhof abgelehnt. Der Grund: Der ursprüngliche Antrag war nicht ausreichend begründet (BFH, Urteil v. 18.9.2018, Az. XI R 36/16).
Praktischer Tipp
Wenn dein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wird, solltest du unbedingt eine detaillierte Begründung nachreichen. Nur so kannst du dir die Möglichkeit bewahren, den Säumniszuschlag nach erfolgreichem Einspruch erlassen zu bekommen.
Herzlichst,
Janine Haberland