
Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Angestellten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) zahlen. Im Jahr 2025 stellt sich nun die Frage, was passiert, wenn im neuen Jahr stattdessen eine Lohnerhöhung erfolgt. Die Antwort darauf hat der Deutsche Steuerberaterverband beim Bundesfinanzministerium eingeholt.
Zwischen 2022 und 2024 haben rund acht von zehn Tarifbeschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie erhalten, die im Durchschnitt 2.680 Euro betrug. Diese steuer- und sozialabgabenfreie Prämie – maximal 3.000 Euro – wird in 2025 jedoch nicht mehr gezahlt. Viele Arbeitgeber zahlten die Prämie in Teilbeträgen über mehrere Monate, sodass ihren Mitarbeitenden nun ein finanzieller Unterschied im Vergleich zum Vorjahr fehlt.
Die Frage, die sich nun viele stellen: Darf der Bruttoarbeitslohn so angepasst werden, dass Beschäftigte im Vergleich zu den letzten 24 Monaten nicht schlechter dastehen? Der Deutsche Steuerberaterverband befürchtete, dass durch die Lohnerhöhung im Jahr 2025 eine rückwirkende Besteuerung der Inflationsausgleichsprämie drohen könnte.
In einer Antwort des Bundesfinanzministeriums wurde jedoch klargestellt: Lohnerhöhungen im Anschluss an die Inflationsprämie sind steuerlich unbedenklich. Solange diese Lohnerhöhungen auf einer neuen Vereinbarung beruhen oder vom Arbeitgeber neu entschieden werden, gibt es keine steuerlichen Konsequenzen. Es spielt keine Rolle, ob die Gehaltserhöhung im Zeitraum der IAP oder unmittelbar danach vereinbart wird.
Herzlichst,
Janine Haberland