Keyvisual Team

Abschreibung leicht gemacht – Deine Optionen für Computer, Smartphone & Co.

10. Feb 2025

Abschreibung 2024: Wie du von der einjährigen Nutzungsdauer profitierst

Seit 2021 kannst du dich bei Computer-Hardware und Software für eine einjährige Nutzungsdauer entscheiden. Das bedeutet, dass du die Kosten direkt im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgaben abziehen kannst – unabhängig vom Kaufpreis.

Beispiel:
Du kaufst 2024 drei Notebooks für deinen Betrieb. Der Nettopreis beträgt 3.600 Euro. Entscheidest du dich für die einjährige Nutzungsdauer, kannst du diese 3.600 Euro komplett als Betriebsausgaben im Jahr 2024 geltend machen.

Mehrjährige Abschreibung: So funktioniert’s

Wenn du dich gegen die einjährige Nutzungsdauer entscheidest, greift die klassische Abschreibung über mehrere Jahre. Für Computer-Hardware liegt die reguläre Nutzungsdauer bei drei Jahren.

Im Erstjahr wird die Abschreibung nur zeitanteilig berücksichtigt, abhängig davon, wie viele Monate im Jahr die Geräte genutzt wurden.

Beispiel:
Du kaufst ein Notebook für 1.200 Euro am 1. Dezember. Bei einer dreijährigen Nutzungsdauer beträgt die Abschreibung 400 Euro pro Jahr. Für 2024 kannst du nur 34 Euro ansetzen, da das Gerät nur einen Monat genutzt wurde. Die restlichen 400 Euro werden in den beiden Folgejahren gleichmäßig verteilt.

Degressive Abschreibung: Eine Alternative für 2024

Für einen begrenzten Zeitraum, vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2024, kannst du die degressive Abschreibung nutzen. Dabei werden in den ersten Jahren höhere Beträge abgeschrieben. Der Abschreibungssatz beträgt das Doppelte der linearen Abschreibung, maximal 20 Prozent.

Beispiel:
Ein Notebook, das du im Dezember 2024 für 1.200 Euro kaufst, wird wie folgt abgeschrieben:

  • Dezember 2024: 20 Euro
  • Jahr 1 nach Kauf: 236 Euro
  • Jahr 2 nach Kauf: 180,80 Euro
  • Jahr 3 nach Kauf: 755,20 Euro

Smartphones: Wie du die Abschreibung anpasst

Für Smartphones gibt es laut Abschreibungstabelle eine Nutzungsdauer von fünf Jahren. Doch da diese Tabellen veraltet sind, kannst du argumentieren, dass Smartphones ähnlich wie Laptops genutzt werden und daher eine dreijährige Abschreibung angemessen ist.

Tipp: Sollte es Rückfragen geben, kannst du darauf hinweisen, dass die Tabellen nur Richtwerte sind und kürzere Nutzungsdauern bei moderner Technik realistisch sind.

Sofortabzug für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Wenn dein Gerät weniger als 800 Euro netto kostet, kannst du es direkt im Jahr der Anschaffung abschreiben – egal, ob es sich um einen Laptop, ein Smartphone oder anderes handelt.

Beispiel für Unternehmer:
Du kaufst 2025 ein Smartphone für 790 Euro netto. Der gesamte Betrag kann im Jahr des Kaufs als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Zusätzlich bekommst du bei Vorsteuerabzugsberechtigung die Umsatzsteuer erstattet.

Beispiel für Arbeitnehmer:
Kaufst du dasselbe Smartphone für berufliche Zwecke, kannst du den Bruttopreis (940,10 Euro) als Werbungskosten ansetzen.

Sammelpostenmethode: Die Alternative

Wenn du keine hohen Betriebsausgaben in einem Jahr brauchst, kannst du auch die Sammelpostenmethode wählen. Geräte mit einem Nettopreis bis 1.000 Euro werden über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben. Allerdings entfällt dann der Sofortabzug für Geräte unter 800 Euro.

Beachte: Pro Jahr kannst du nur eine Methode anwenden. Entweder Sammelposten oder Sofortabzug.

Einjahresabschreibung für ältere Geräte

Die einjährige Nutzungsdauer gilt zwar erst seit 2021, aber auch für vor 2021 angeschaffte Hardware gibt es eine Sonderregelung: Der Restbuchwert kann in 2021 vollständig abgeschrieben werden.

Beispiel:
Ein Handwerker hat 2019 Hardware für 7.800 Euro gekauft. Zum Jahresende 2020 bleibt ein Restbuchwert von 4.800 Euro. Dieser Betrag kann in voller Höhe im Jahr 2021 abgeschrieben werden.

Fazit: Egal ob Laptop, Smartphone oder andere Geräte – die richtige Abschreibungsmethode spart bares Geld. Ob einjährige Abschreibung, Sammelposten oder klassisch über mehrere Jahre, hängt von deinem Bedarf und der jeweiligen Situation ab. Nutze die Möglichkeiten, um das Beste aus deinen Investitionen herauszuholen.

Herzlichst,

Janine Haberland


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