Keyvisual Team

Handwerkerbonus 2025: So kannst du deine Handwerkerrechnung absetzen

28. Feb 2025

Steuerliche Vorteile für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Laut § 35a EStG kannst du 20 % der abgerechneten Arbeitsleistung direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Die maximale Steuerersparnis beträgt:

  • 1.200 Euro pro Jahr für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG).

  • 4.000 Euro pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Fensterreinigung, Gartenarbeit oder ambulante Pflege (§ 35a Abs. 2 EStG).

Voraussetzungen für die Steueranrechnung

Damit das Finanzamt deine Kosten anerkennt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Arbeiten müssen im Haushalt durchgeführt werden.

  • Du brauchst eine Rechnung, in der Materialkosten und Arbeitsleistung getrennt ausgewiesen sind.

  • Die Rechnung muss per Überweisung oder Lastschrift bezahlt werden – keine Barzahlung!

  • Du musst eine Steuererklärung abgeben.

Wichtiger Tipp: Die Steueranrechnung funktioniert nur, wenn du tatsächlich Steuern zahlst. Wer keine Einkommensteuer entrichtet, kann auch keinen Vorteil aus der Regelung ziehen.

Neue Voraussetzung ab 2025: Direkte Zahlung auf das Konto des Dienstleisters

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es eine entscheidende Änderung: Die Zahlung muss direkt auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG).

Was bedeutet das für dich?

  • Falls du eine Handwerkerleistung über einen Vermittler buchst, solltest du sicherstellen, dass deine Zahlung direkt an den Handwerker geht. Wenn das Geld auf ein Vermittlerkonto fließt, verlierst du den Steuerbonus!

  • Dasselbe gilt, wenn der Handwerker oder Dienstleister ein Inkassobüro beauftragt. Zahlst du an das Inkassobüro statt direkt an den Dienstleister, gibt es keine Steueranrechnung mehr.

Fazit: So sicherst du dir die Steueranrechnung 2025

Damit du auch im kommenden Jahr von der Steuerersparnis profitierst, solltest du darauf achten, dass deine Zahlung direkt an den Handwerker oder Dienstleister erfolgt. Falls du unsicher bist, sprich das Thema vor der Beauftragung an. So vermeidest du böse Überraschungen und kannst weiterhin von der Steueranrechnung profitieren!

Herzlichst,

Janine Haberland


To top