Keyvisual Team

Steuertipps zur Betriebsprüfung

01. Dec 2023

Experten-Tipps zur Steuervermeidung während Betriebsprüfungen

Tipp 1: Vermeide Betriebsprüfungen im Dezember!

In den letzten Wochen des Jahres bekommen viele von uns Post vom Finanzamt. Die Prüfungsanordnungen, die noch im Dezember eintreffen, haben einen bestimmten Grund. Die Festsetzungsfrist für bestimmte Steuerjahre endet zum Jahreswechsel. Diese Frist kann nur durch den Beginn einer Prüfung unterbrochen werden. Bis zum 31. Dezember 2023 endet die Festsetzungsfrist für Steuerbescheide, die auf im Jahr 2019 eingereichte Steuererklärungen basieren. Wenn das Finanzamt das Steuerjahr 2018 prüfen möchte, muss die Prüfungsanordnung im Jahr 2023 versandt werden, und der Prüfungsbeginn muss ebenfalls im Jahr 2023 liegen. Falls ein Prüfungsbeginn im Jahr 2023 ungelegen kommt, kannst du einen Antrag auf Verschiebung des Betriebsprüfungsbeginns ins Jahr 2024 stellen, um die Festsetzungsverjährung zu verhindern.

Tipp 2: Ernsthafte Prüfungshandlungen sind erforderlich

Wenn eine Betriebsprüfung im Dezember 2023 beginnt, solltest du sicherstellen, dass ernsthafte Prüfungshandlungen erfolgen. Die Betriebsprüfung gilt nur dann als im Jahr 2023 gestartet, wenn der Prüfer des Finanzamts erste Anfragen gestellt hat oder zumindest die digitalen Buchhaltungsdaten auf seinen Prüfer-Laptop überspielt hat. Wenn nur die Prüfungsanordnung mit Prüfungsbeginn im Dezember 2023 verschickt wird und keine weiteren Anfragen im Jahr 2023 erfolgen, tritt für das erste Steuerjahr die Festsetzungsverjährung ein.

Tipp 3: Hol dir steuerliche Beratung für Rechtssicherheit

Viele von uns verlassen sich auf ihr Bauchgefühl bei der steuerlichen Gewinnermittlung und dem Ausfüllen der Steuerformulare. Angesichts potenzieller Steuernachzahlungen ist dies jedoch nicht empfehlenswert. Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann Rechtssicherheit schaffen und vor Steuernachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung schützen. Unsicherheiten bezüglich Rechnungsstellung, Lohnsteuer Einbehalt, Abschreibung und Kassenführung können durch einen Steuerberater geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Tipp 4: Antizipiere Betriebsprüfungen

Das Finanzamt untersucht in der Regel drei aufeinanderfolgende Steuerjahre. Anhand der letzten Steuerbescheide lässt sich erkennen, ob in naher Zukunft eine Betriebsprüfung ansteht. Ein Blick in den Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuermessbescheid gibt Aufschluss. Wenn diese Bescheide nach § 164 der Abgabenordnung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, ist dies ein Indiz für die mögliche Erhaltung einer Prüfungsanordnung vom Finanzamt.

Tipp 5: Vermeide Betriebsprüfungen

Obwohl du mit deiner Steuererklärung keine Belege ans Finanzamt schicken musst, kann es hilfreich sein, freiwillig Belege und Unterlagen beizufügen. Dadurch kann der Sachbearbeiter im Finanzamt Zweifelsfragen selbst klären, ohne den Steuerfall zur weiteren Überprüfung an die Betriebsprüfungsstelle zu melden. Natürlich sollten nicht alle Belege eingereicht werden, aber Belege über Ausgaben mit höheren Beträgen können deiner Steuererklärung beigefügt werden. Dadurch erkennt das Finanzamt sofort, welche Kosten zur Minderung des Gewinns geführt haben, und weitere Überprüfungen werden vermieden.


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