Im Zeitalter des flexiblen Arbeitens ist das Homeoffice längst zur Norm geworden. Doch was passiert, wenn der Kaffee über die Tastatur fließt oder das Diensthandy einen unglücklichen Sturz erleidet? Die Frage nach der Haftung für Schäden im Homeoffice wirft so manches Rätsel auf.
Ein Blick auf die Faktoren
Ob der Arbeitgeber für beschädigte Geräte im Homeoffice haftet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Nutzungsrahmen und die Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers spielen eine entscheidende Rolle.
Betriebliche oder private Nutzung? Die entscheidende Frage
Im Falle von Schäden während betrieblicher Nutzung haften Arbeitnehmer in der Regel nur eingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit entfällt die Haftung sogar. Doch Vorsicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – hier kommt eine volle Haftung auf den Arbeitnehmer zu.
Kaffeeunfälle und Co.
Der klassische Kaffeeunfall am Laptop wird meist als leichte oder mittlere Fahrlässigkeit betrachtet. Doch wird jemand ständig zum Schussel und wiederholt solche Vorfälle trotz Warnungen des Arbeitgebers, kann sich das Blatt wenden.
Privatnutzung
Nutzt der Arbeitnehmer das Equipment privat und es kommt zu Schäden, greift die Haftung bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Eine zeitnahe Meldung von Schäden ist hier essenziell, um Komplikationen zu vermeiden.
Gebrauchsspuren und Verlust: Wo liegt die Grenze?
Übliche Gebrauchsspuren sind in Ordnung, doch bei Verlust oder schwerwiegender Beschädigung muss die Haftung im Einzelfall geklärt werden. Hier ist ein Verschulden des Arbeitnehmers Voraussetzung.
Fazit: Verantwortungsbewusstes Arbeiten im Homeoffice
Im Homeoffice sind klare Absprachen und ein verantwortungsbewusster Umgang mit Arbeitsmitteln entscheidend.
Liebe Grüße Janine