Keyvisual Team

Trinkgelder aus Trinkgeldpool – Steuerfreiheit und Steuerfallen

09. Feb 2024

Trinkgeld – eine Geste der Anerkennung für gute Leistungen. Doch wie steht es um die steuerlichen Aspekte von Trinkgeldern?

Trinkgeld und Steuern: Wer muss zahlen?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufatmen: Trinkgelder, die sie direkt von Kunden erhalten, sind nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Eine angenehme Nachricht für alle, die sich über eine zusätzliche Belohnung für ihre Serviceleistungen freuen dürfen.

Ausnahmen für Unternehmer

Doch wie sieht es für Unternehmer aus, die für ihre handwerklichen Dienstleistungen ein Trinkgeld erhalten? Hier wird die Sache komplexer. Das erhaltene Trinkgeld zählt als Betriebseinnahme und muss in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Zusätzlich ist es notwendig, die Umsatzsteuer herauszurechnen und ans Finanzamt zu überweisen.

Die Steuerfalle bei Trinkgeldpools

Ein scheinbar einfaches Szenario kann die Steuersituation jedoch verkomplizieren: Der Arbeitgeber vereinnahmt Trinkgelder und verteilt sie später an die Angestellten. Hier lautet die Regel: Wenn der Arbeitgeber die Kontrolle darüber hat, wer wie viel vom Trinkgeld erhält, wird die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 51 EStG aufgehoben.

Praxis vs. Theorie

In der Praxis gestaltet sich die Unterscheidung zwischen steuerfreiem und steuerpflichtigem Trinkgeld oft komplizierter als gedacht. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass aus dem Spielbanktronc finanzierte Zahlungen an Beschäftigte einer Spielbank keine steuerfreien Trinkgelder sind. Die Antwort betont jedoch, dass bei einer Poolung von Einnahmen, in der das Trinkgeld in eine gemeinsame Kasse fließt und dann aufgeteilt wird, die Steuerfreiheit bestehen bleiben kann.

Steuertipp für die Praxis

Die Praxis zeigt: Wenn der Arbeitgeber das Trinkgeld vorübergehend einbehält und es später an die Beschäftigten auszahlt, steht der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 51 EStG grundsätzlich nichts im Weg. Ob die Finanzbeamten diese Regelungen tatsächlich anerkennen, bleibt allerdings offen und verdeutlicht die Unsicherheit in diesem Bereich.

Beste Grüße Janine


To top