Berufliche Weiterbildung ist nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für Arbeitgeber von großem Nutzen. Der Bildungsurlaub bietet hier eine ideale Möglichkeit, Fachkenntnisse zu erweitern. Doch wie funktioniert Bildungsurlaub genau?
Bildungsurlaub: Eine Einführung
Bildungsurlaub gewährt Arbeitnehmern das Recht, sich für eine Fortbildung freizustellen zu lassen, mit Lohnfortzahlung. Diese zusätzlichen Urlaubstage beeinflussen nicht den regulären Erholungsanspruch.
Dauer des Bildungsurlaubs
Vollzeitbeschäftigte haben in Bundesländern mit Bildungsurlaubsregelung Anspruch auf fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage alle zwei Jahre. Teilzeitbeschäftigte erhalten entsprechend weniger.
Azubis und Bildungsurlaub
Ja, allerdings variiert der Anspruch je nach Bundesland. Beispielsweise haben Azubis in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf fünf Tage politische Arbeitnehmerweiterbildung pro Jahr.
Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
Bildungsurlaub kann für diverse Fortbildungen genutzt werden, nicht nur berufsbezogene. Sprachkurse, Marketingseminare, Führungskräftetrainings oder sogar Yoga und Pilates fallen darunter.
Kostenaufteilung beim Bildungsurlaub
Die Arbeitgeber zahlen das Gehalt weiterhin, jedoch müssen die Teilnehmer Seminarkosten, Arbeitsmaterial und Fahrtkosten selbst tragen. Diese Ausgaben sind steuerlich absetzbar.
Beantragung von Bildungsurlaub
Nach Auswahl eines Angebots beim Anbieter müssen Unterlagen eingereicht werden. Die Antragsfristen variieren je nach Bundesland und liegen oft zwischen vier und neun Wochen vor dem Bildungsurlaub.
Ablehnung des Bildungsurlaubs durch den Arbeitgeber
In einigen Fällen, etwa bei dringenden betrieblichen Gründen, kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen. Der Anspruch verfällt jedoch nicht und kann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.
Fortbildung ohne Bildungsurlaubsrecht im Bundesland
In Bundesländern ohne Bildungsurlaubsrecht besteht die Möglichkeit, sich eigenständig fortzubilden. Hierbei können Arbeitgeber bei Bedarf unterstützen.
Bildungsurlaub bietet eine hervorragende Gelegenheit zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und diese Möglichkeit zur individuellen Qualifizierung in Betracht ziehen.
Herzliche Grüße Janine