Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen ohne einen einzigen Menschen mit schwerer Behinderung in der Belegschaft sollen künftig eine deutlich höhere Abgabe zum Ausgleich zahlen müssen. Für diese Arbeitgeber gilt zukünftig, dass sie pro nicht entsprechend besetzten Arbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen. Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen. Außerdem sieht das Gesetz weitere Regelungen vor, unter anderem zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern.
Menschen mit Behinderungen sind oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert. Trotzdem ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalb Mal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote.
Beste Grüße Janine