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Betriebsprüfung & Kasse: Finanzamt prüft Kassen automatisiert

14. Jun 2024

Die vorgestellten automationsgestützten Prüftechniken sind zwar allgemein und in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs anerkannt. Doch ergeben sich aus einer dieser Prüftechniken steuerliche Beanstandungen, reicht das oftmals noch nicht aus, um die komplette Kassenführung zu verwerfen und Zu- Schätzungen zum Umsatz und Gewinn vornehmen zu dürfen. Es müssen in der Regel weitere tatsächliche Indizien dafür gefunden werden, dass der Unternehmer nicht alle Einnahmen konsequent aufgezeichnet hat.

Steuertipp für Unternehmer

Sollte das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung oder bei einer Kassennachschau eine dieser Prüftechniken anwenden, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Unternehmer sollten bei Beanstandungen an der Kassenführung stets ihren Steuerberater hinzuziehen. Das Honorar ist gut investiertes Geld, da der Steuerberater die Schwachstellen der jeweiligen Prüftechnik sofort erkennen und die Zu- Schätzungen minimieren bzw. verhindern kann.
  • Hat der Prüfer keine weiteren Indizien als die Ergebnisse der automatisierten Prüfsoftware, sollte Einspruch gegen entsprechende Steuerbescheide eingelegt werden. In einer Stellungnahme muss der Betriebsprüfer darlegen, ob er weitere Indizien vorliegen hat und ggf. welche zu der Zu- Schätzung führen.

Liebe Grüße Janine


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